Die Gemeinschaftsstiftung
Stiftergemeinschaft
Ob als Dachstiftung, Gemeinschaftsstiftung oder Verbundstiftung bezeichnet – sie sind darauf ausgerichtet, mehrere Stifter und Zustifter zu haben, die gemeinsam oder unabhängig voneinander und tendenziell in wachsender Personenzahl über verschiedene Wege Vermögen einbringen, aus denen gemeinnützige Zwecke verfolgt werden.
Solche Stiftungen knüpfen an eine lange Tradition gemeinschaftlichen Stiftens an, die bis ins frühe Mittelalter zurückreicht. Auch die Bürgerstiftungsbewegung, bei denen Menschen eingeladen sind, für Zwecke in einem bestimmten regionalen Umfeld – etwa der Stadt, Gemeinde oder dem Kreis – zu stiften, nutzen diesen Ansatz. Seit Mitte der 1990er-Jahre findet die Bürgerstiftungsidee auch in Deutschland immer mehr Anhänger, wobei sich hier nicht mehr nur die "typischen" Stifter, d. h. wohlhabende, ältere Menschen, sondern zunehmend auch jüngere Generationen mit kleineren Vermögen und Engagement einbringen.
Die Stiftung als nachhaltige Finanzierungsquelle
Angesichts sinkender öffentlicher Zuwendungen und einer ansteigenden Wettbewerbsintensität auf dem Spendenmarkt nutzen mittlerweile immer mehr Spenden sammelnde steuerbegünstigte Einrichtungen, aber auch Kirchen, Kommunen, Sparkassen und Genossenschaftsbanken das Instrument der Gemeinschaftsstiftung, das wegen zustätzlicher Steuervorteile besonders attraktiv ist, um ihr gesellschaftliches Engagement auf eine stabile finanzielle Basis zu stellen. Wirkungsvoll zum Einsatz kommen Gemeinschaftsstiftungen auch bei der Finanzierung von Klinken und Universitäten.
Finanzielle Beteiligungsangebote
Um Unterstützer zu gewinnen und bestenfalls langfristig zu binden, halten steuerbegünstigte Organisationen mit ihrer Gemeinschaftsstiftung meist ein umfangreiches Angebot an verschiedenen (finanziellen) Beteiligungskonzepten und Dienstleistungen (Donor Services) für Spender und Stifter bereit. Das Angebot kann sich ebenso an Mitgliedsorganisationen der stiftenden Organisation, z. B. auf Landes-, Bezirks- oder Ortsebene, richten, für die die Errichtung einer eigenen rechtsfähigen Stiftung zu aufwendig wäre.
Denkbare Fundraising-Instrumente sind etwa:
- Spenden
- Zustiftungen
- Stiftungsfonds (z. B. zu speziellen Themen oder Projekten)
- Gründung und Verwaltung treuhänderischer sowie rechtsfähiger Stiftungen
- Verbrauchselemente
- Nießbrauchstiftungen
- Stifterdarlehen
- Erbschaften
- Sponsoring
Je nach den eigenen Zielen und Möglichkeiten kann eine NPO diese Instrumente ganz oder teilweise, in einem kleinen oder größeren Maßstab verwirklichen. Eine Stiftungsverwaltung mit ausdifferenziertem Dienstleistungsangebotzu etablieren ist in den meisten Fällen zwar eine langwierige Aufgabe, die anzugehen dennoch lohnend sein kann.
Inhaltliche Einbindung der Stifter
Neben diesen finanziellen Beteiligungsangeboten bietet die Gemeinschaftsstiftung ihren Förderern oft auch die Möglichkeit, sich inhaltlich – etwa in einer Stifterversammlung – an der Stiftungsarbeit zu beteiligen. Ein zusätzliches Benefit, das dem Wunsch vieler Stifter, sich aktiv – mit Zeit, Ideen und Kontakten – in ihrer Stiftung zu engagieren, entgegenkommt.
Bei der Konzeption solcher Stiftungsmodelle verfügt das Institut für Stiftungsberatung über besondere Erfahrungen: Im Jahr 1996 hat es die erste Initiative dieser Art in Deutschland umgesetzt – die Gemeinschaftsstiftung Arbeiterwohlfahrt Essen, deren Vermögen seit der Gründung kontinuierlich auf einen inzwischen zweistelligen Millionen-Euro-Betrag angewachsen ist. Viele weitere Mandate folgten.
Interviewmit Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Wolfgang A. Herrmann, Präsident der TU München anlässlich des Starts der TUM Universitätsstiftung
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