Kooperation
Vorteile gemeinsamen Handelns
Die Komplexität gesellschaftlicher Herausforderungen, derer sich steuerbegünstigte Organisationen annehmen, nimmt stetig zu. Für viele Probleme lässt sich nur mit vereinten Kräften aller relevanten Stakeholder eine Lösung finden und diese effizient, wirkungsvoll und nachhaltig umsetzen.
Doch nicht nur bei der Zweckerfüllung, auch bei der Verwaltung können Kooperationen sinnvoll sein und dabei helfen, etwa Kosten zu reduzieren und Synergien freizusetzen.
Rechtliche Hürden
Tatsächlich wirkungsvolle Partnerschaften mit anderen Nonprofits, der Wirtschaft und dem Staat anzuregen und zu managen, ist jedoch keine leichte Aufgabe und bedarf entsprechenden organisatorischen und rechtlichen Know-hows.
So sind je nach Ausgestaltung der Zusammenarbeit unterschiedliche steuerliche Grenzen und Konsequenzen zu berücksichtigen:
- So wird etwa bei eher kurzfristigen Überlassungen von Räumen gegen Entgelt das Finanzamt wohl meist keine steuerfreie Vermögensverwaltung sehen, sondern einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, der nur in seltenen Fällen als Zweckbetrieb steuerlich begünstigt sein dürfte.
- Kooperiert eine steuerbegünstigte Einrichtung mit einem gewerblichen Partner sind Leistungen und Gegenleistungen u. U. einer Angemessenheitsprüfung zu unterziehen, denn es dürfen keine Personen durch Ausgaben, die dem Satzungszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt sowie weder offen noch verdeckte Gewinne an Mitglieder ausgeschüttet werden.
- Bei einem entgeltlichen Leistungsaustausch kann zudem Umsatzsteuer anfallen.
- Schließen sich zwei Kooperationspartner in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zusammen, ist zu beachten, dass diese nicht als steuerbegünstigt anerkannt werden kann, was u. a. dazu führt, dass Einnahmen aus der Zusammenarbeit regelmäßig der Gewerbesteuer unterworfen werfen.
Doch auch außerhalb des Steuerrechts können Irrwege und Fallen drohen. Zu beachten sind dabei zum einen das Recht, dem der jeweilige Partner unterworfen ist, und zum anderen das Recht, das die Form der Kooperation bestimmt.
Social Franchising
Ein in den letzten Jahren im Dritten Sektor viel diskutiertes Kooperationsmodell ist das Franchising. Es ist als sogenanntes Social Franchising eine Methode zur systematischen Vervielfältigung in der Praxis bereits bewährter sozial ausgerichteter Produkte und Lösungen unter Berücksichtigung lokaler Verhältnisse und Unterschiede am Ort des Franchise-Nehmers.
Wie im gewerblichen Sektor bestehen die gleichen Erfolgsfaktoren wie z. B. die Analyse von Bedarf und Machbarkeit eines Projekts, effiziente und transparente Abläufe, die Weitergabe und Weiterentwicklung bewährter Methoden und das ständige Lernen aus Erfahrungen.
Noch ist das System in Deutschland für den Nonprofit-Bereich nicht sehr weit verbreitet. Vielmehr wird eine erhebliche Menge an Ressourcen für die Suche nach neuartigen Lösungen für gesellschaftliche Probleme verbraucht, obwohl die Wirkungen selten nachhaltig sind. Dabei kann es mehr Sinn machen, zur Problemlösung und für eine effektive und effiziente NPO-Arbeit auf getestete Prototypen und erprobte Erfolgsmodelle zurückzugreifen.
Internationale Zusammenarbeit
Die dynamisch voranschreitende Globalisierung führt auch zu einem Zusammenwachsen der Nonprofit-Welt: Viele soziale und ökonomische Herausforderungen lassen sich nur in einem internationalen Kontext wirksam bearbeiten.
Prinzipiell gelten für Kooperationen in einem internationalen Umfeld dieselben Prinzipien wie für nationale. Jedoch sind Unterschiede in den nationalen Rechtssystemen und Steuergesetzgebungen sowie erhöhte Nachweispflichten gegenüber dem Finanzamt in Deutschland zu beachten. Vor Beginn einer Tätigkeit im Ausland muss die NPO zudem sicherstellen, dass sie nach ihrer Satzung grenzüberschreitend tätig werden darf bzw. der strukturelle Inlandsbezug nach § 51 Abs. 2 AO gewahrt ist.
Das Institut für Stiftungsberatung berät zu den rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen von Kooperationen zwischen steuerbegünstigten Organisationen mit Unternehmen, dem Staat und anderen Nonprofits und unterstützt bei der Konzeption, Planung und Etablierung sowie bei der Suche passender Partner. Es übernimmt die Vertragsgestaltung und begleitet auch darüber hinaus bei der Umsetzung des Vorhabens sowie der Beendigung der Kooperationsbeziehung.
Sollte es einmal zu Unstimmigkeiten zwischen den Partnern kommen, kann eine professionelle Mediation helfen, Konflikte zu schlichten und wieder zu einer gemeinsamen, produktiven Arbeitsbasis zurückzufinden.