Klärung der Stiftermotive
Zu Beginn ist es wichtig, die Motive für das geplante, nachhaltige, bürgerschaftliche Engagement ausführlich zu analysieren, denn in den persönlichen Neigungen, Vorstellungen, Absichten und Möglichkeiten des Stifters liegt die entscheidende Basis für die besondere Identität der gemeinnützigen Initiative. Das Gleiche gilt natürlich ebenso für privatnützige, also familien- oder unternehmensbezogene Beweggründe.
Die Motive zur Errichtung einer Stiftung sind von Person zu Person bzw. von Institution zu Institution unterschiedlich. In der Regel sind es mehrere Beweggründe, die als Motivbündel ausschlaggebend für den Entschluss zur Gründung einer Stiftung sind.
Im Vordergrund vieler Stiftungsinitiativen stehen folgende Überlegungen:
- Sicherung des Vermögens als Ganzes oder in Teilen;
- Sicherung der Unternehmenskontinuität;
- Anreicherung der Unternehmenskommunikation;
- ethische, gesellschafts- und ordnungspolitische Vorstellungen;
- persönliche Betroffenheit, Dankbarkeit, Gedenken;
- Verewigung der eigenen Person oder des Lebenswerks;
- persönliche Neigungen und Interessen;
- steuerliche Vergünstigungen;
- materielle Sicherung von Familienangehörigen;
- gesellschaftliche Anerkennung.
Das Institut für Stiftungsberatung zählt die Berücksichtigung der Stifterpersönlichkeit zu seinen Kernaufgaben. Dabei geht es um die Beantwortung u. a. folgender Fragen:
- Welche Bereiche sollen gefördert werden?
- Soll die Stiftung der Allgemeinheit dienen oder eine Familienstiftung zur Versorgung von Angehörigen errichtet werden?
- Soll die Nachfolge eines Unternehmens (Unternehmensstiftung) oder des privaten Vermögens gesichert werden?
- Soll die Stiftung unmittelbar selbst eigene Projekte durchführen oder sollen andere steuerbegünstigte Einrichtungen gefördert werden?
- In welcher Form und in welchem Umfang möchte der Stifter in seiner Stiftung aktiv mitwirken?
- Soll eine Stiftung zu Lebzeiten oder auf testamentarischem Wege errichtet werden?