Stifterberatung
Gemeinnütziges Engagement bedarf, um eine nachhaltige Wirkung entfalten zu können, eines organisatorischen Rahmens. Das Institut für Stiftungsberatung berät hierzu stets ergebnisoffen unter Berücksichtigung der individuellen Vorstellungen seiner Mandanten; es ist nicht auf die Rechtsform Stiftung festgelegt.
Doch natürlich ist es nicht zuletzt auch Ansprechpartner für diejenigen, die beabsichtigen, eine Stiftung zu errichten.
Der Begriff "Stiftung" ist gesetzlich nicht definiert. Allgemein wird hierunter eine Organisation verstanden, die einen vom Stifter festgelegten Zweck dauerhaft sowie unabhängig von Interessen Dritter verfolgt und dazu von ihm mit einem bestimmten Vermögen ausgestattet wird; die Erträge dieses Vermögens dienen der dauerhaften Verfolgung des jeweiligen Zwecks. So gibt es in Deutschland auch heute noch Stiftungen, die bereits vor über 1.000 Jahren errichtet wurden. Der Begriff der Stiftung steht damit allgemein als Synonym für Permanenz und Unsterblichkeit.
Prototyp der Stiftung ist die rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts, deren Rechtsverhältnisse durch die §§ 80-88 BGB, das am Sitz der Stiftung geltende Landesstiftungsgesetzund ihre eigene Verfassung bestimmt werden. Doch gibt es darüber hinaus eine Vielzahl rechtlicher Gestaltungsformen.
Stiftungen können in ihrer Tätigkeit vielfältig wirken: Sie können
- eine Pionierrolle bei der Bewältigung bestimmter gesellschaftlicher Aufgaben und Probleme übernehmen und mit ihren Vorhaben Vorbild für andere sein,
- Not lindern,
- soziale Korrekturen vornehmen sowie
- Bewährtes bewahren und Wertvolles erhalten.
Sie vermögen,
- kreative Ideen und engagierte Menschen zusammenzuführen,
- Raum für Begegnungen zu schaffen und
- Brücken zu bauen für den Gedanken- und Erfahrungsaustausch zwischen Politik, Wissenschaft und Praxis auf nationaler und internationaler Ebene.
Stiftungen, können unbürokratisch und spontan fördern, flexibler handeln als staatliche Instanzen und dennoch – im Gegensatz zu den kurzfristigen Berichtszeiträumen der Wirtschaftsunternehmen und Wahlperioden der Politik – langfristige Ziele mit höheren Erfolgschancen verfolgen.
Auf dem Weg zur eigenen Stiftung müssen Stifter sechs zentrale Schritte gehen:
- Klärung der eigenen Engagement-Motive
- Wahl der Stiftungsform und Erstellung eines Konzepts
- Festlegung von Zweck, Vermögen und Organisation
- Erarbeitung von Stiftungsgeschäft und -satzung
- Errichtung der Stiftung, ggf. mit staatlicher Anerkennung und Beantragung der Feststellung der Gemeinnützigkeit
- Konstituierung der Organe und Beginn der Tätigkeit
Das Institut für Stiftungsberatung
... begleitet Menschen mit Visionen auf ihrem Weg von der persönlichen Engagement-Idee bis hin zu einer professionellen Förder- und Geschäftstätigkeit in der eigenen Stiftung
Christoph Mecking:
Stiftung gründen – Zukunft gestalten
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